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Unsere AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 30. Juli 2020

1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

1.1. Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen, nach­fol­gend „AGB“, gel­ten für Verträge zwis­chen der Live­post Aus­tria GmbH (nach­fol­gend: „Live­post“) und deren Kun­den (nach­fol­gend: „Auf­tragge­ber“) für die Bere­it­stel­lung von Onli­ne­ser­vices zum Versenden von Briefen im In- und Aus­land sowie der Über­gabe der Sendun­gen an einen Post­di­en­stleis­ter, zum Versenden von dig­i­tal sig­nierten Doku­menten mit elek­tro­n­is­ch­er Zustel­lung sowie zum Versenden von Mit­teilun­gen, die in diversen anderen dig­i­tal­en For­men zugestellt wer­den. Der Gel­tungs­bere­ich schließt beson­ders vere­in­barte Zusatz- und Neben­leis­tun­gen ein.

1.2. Rechte und Pflicht­en im Gel­tungs­bere­ich dieser AGB kom­men durch Ver­tragsab­schluss zus­tande. Für den jew­eili­gen Einze­lauf­trag gel­ten die auf den Inter­net­seit­en von Live­post erfassten Auf­trags­dat­en des Auf­tragge­bers sowie die nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen. Abwe­ichende Bedin­gun­gen bedür­fen ein­er geson­derten schriftlichen Vere­in­barung.

1.3. Ergänzend zu diesen AGB gel­ten für beson­dere beson­dere Leis­tungsarten spezielle Leis­tungs- und Ver­ar­beitungs­be­din­gun­gen, auf die Live­post
den Auf­tragge­ber geson­dert hin­weist.

2. Vertragsverhältnis

2.1. Der Ver­trag kommt durch eine schriftliche Vere­in­barung zwis­chen Live­post und dem Auf­tragge­ber, oder durch Akzep­tierung der AGB auf unser­er Inter­net­seite zus­tande (nach Maß­gabe der vor­liegen­den AGB).

2.2. Bei­de Ver­tragsparteien kön­nen die ver­traglich geschulde­ten Forderun­gen nur mit vorheriger schriftlich­er Zus­tim­mung an Dritte abtreten.

2.3. All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­tragge­bers, die diesen AGB ent­ge­gen­ste­hen, wer­den hier­mit aus­drück­lich wider­sprochen.

3. Verarbeitungsausschluss

3.1. Fol­gende Sendun­gen sind von der Ver­ar­beitung durch Live­post aus­geschlossen:

3.1.1. Sendun­gen, deren Inhalt, äußere Gestal­tung, Beförderung oder Lagerung gegen ein geset­zlich­es oder behördlich­es Ver­bot ver­stoßen
oder beson­dere Ein­rich­tun­gen, Sicher­heitsvorkehrun­gen oder Genehmi­gun­gen erfordern.

3.1.2. Sendun­gen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaf­fen­heit Per­so­n­en ver­let­zt oder infiziert sowie Sach­schä­den verur­sacht wer­den
kön­nen.

3.1.3. Sendun­gen, die Geld oder andere Zahlungsmit­tel (Scheck­karten, Kred­itkarten), Wert­pa­piere, Wert­sachen, Ein­trittskarten, Brief­marken
oder Tele­fonkarten enthal­ten, sofern dies­bezüglich keine geson­derte Vere­in­barung getrof­fen wor­den ist.

3.1.4. Sämtliche Umschläge, Brief­pa­piere und Beila­gen, die von Live­post nicht angenom­men wer­den kön­nen, wobei es Live­post freis­te­ht,
die Annahme auch ohne Begrün­dung zu ver­weigern.

3.1.5. Sendun­gen, die im Wider­spruch zu der Beförderungs­be­din­gun­gen des Post­di­en­stleis­ters ste­hen, der die in Auf­trag gegebene
Sendung beim Empfänger zustellen soll, gemäß Absatz 5.4.

3.2. Der Auf­tragge­ber erk­lärt mit der Über­gabe der Sendun­gen oder mit dem Ver­an­lassen der Ver­ar­beitung der Sendun­gen durch Live­post,
dass seine Sendun­gen nicht gemäß Absatz 3.1 von der Ver­ar­beitung aus­geschlossen sind. Die Nichtzurück­weisung von der Ver­ar­beitung
aus­geschlossen­er Sendun­gen stellt keine Zus­tim­mung zu deren Ver­ar­beitung dar. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auf­tragge­ber die
Sendun­gen mit einem auf deren Inhalt oder Wert hin­weisenden Kennze­ichen verse­hen hat.

3.3. Entspricht eine Sendung nicht den in diesen AGB genan­nten Bedin­gun­gen oder nicht den ver­traglichen Vere­in­barun­gen, ist Live­post
berechtigt,
von Live­post Aus­tria GmbH
Stand: 30. Juli 2020
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3.3.1. die Annahme der Sendung zu ver­weigern und mit sofor­tiger Wirkung vom Ver­trag zurück­zutreten oder

3.3.2. eine bere­its übergebene/übernommene Sendung auf Kosten des Auf­tragge­bers zurück­zugeben oder zur Abhol­ung bere­itzuhal­ten
und mit sofor­tiger Wirkung vom Ver­trag zurück­zutreten.

3.4. Weit­ere Schadenser­satzansprüche von Live­post bleiben von dieser Regelung unberührt.

3.5. Ansprüche gegen Live­post aus dem Ver­trag, kann grund­sät­zlich nur der Auf­tragge­ber gel­tend machen. Die Rechte und Pflicht­en des
Auf­tragge­bers bleiben in diesem Falle unberührt.

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

4.1. Weisun­gen des Auf­tragge­bers, mit der Sendung in beson­der­er Weise zu ver­fahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese zuvor
beson­ders vere­in­bart wor­den sind. Der Auf­tragge­ber hat keinen Anspruch auf Beach­tung von Weisun­gen, die er Live­post nach Über­gabe
oder Ver­ar­beitungsauf­trag der Sendung erteilt.

4.2. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, Stem­pel, Ver­merke und Grafiken auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforder­lich sind
oder die Rechte des Auf­tragge­bers nur unwesentlich beein­trächti­gen.

4.3. Der Auf­tragge­ber darf Sendun­gen nur für sich selb­st als Absender in Auf­trag geben, oder es muss ihm eine Voll­macht vor­liegen, um
im Auf­trag eines Drit­ten Sendun­gen zu versenden.

4.4. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, die Anmelde­dat­en zum Onlinepor­tal wie Benutzer­name und Pass­wort geheim zu hal­ten und vor dem
Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Das Pass­wort ist ein in regelmäßi­gen Abstän­den, min­destens jedoch im Abstand von 30
Tagen, zu ändern wobei sich das neue Pass­wort von allen vor­ange­gan­genen Pass­wörtern deut­lich zu unter­schei­den hat.

4.5. Der Auf­tragge­ber haftet der Live­post für Schä­den, die aus ein­er von ihm zu vertre­tenden unbefugten Benutzung der Anmelde­dat­en
durch Dritte entste­hen. Die Nach­weispflicht über die ord­nungs­gemäße Sicherung und Auf­be­wahrung der Anmelde­dat­en nach Absatz 4.5
beim Auf­tragge­ber, wobei Kon­sumenten gemäß KSchG §6 Abs. 1 Z. 11 von dieser Nach­weispflicht ausgenom­men sind.

4.6. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, die von Live­post vorgegebe­nen For­matierun­gen zum elek­tro­n­is­chen Ver­sand von Sendun­gen
einzuhal­ten. Diese Vor­gaben sind auf der Web­seite der Live­post zugänglich gemacht. Diese Vor­gaben betr­e­f­fen ins­beson­dere reservierte
Bere­iche, die von jeglichem Inhalt wie Text oder Grafik freizuhal­ten sind sowie die Angabe und graphis­che For­matierung ein­er gülti­gen
Empfänger­adresse.

4.7. Der Auf­tragge­ber hat dafür Sorge zu tra­gen, dass der Absender der Sendung für den Empfänger ein­deutig erkennbar ist.

4.8. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, jede Adress- oder Namen­sän­derung – bei juris­tis­chen Per­so­n­en auch Änderung der Rechts­form –
unverzüglich der Live­post mitzuteilen, indem er diese Dat­en im Onlinepor­tal selb­st­ständig ändert.

4.9. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet dafür Sorge zu tra­gen, stets die neuesten Ver­sio­nen der ihm von Live­post bere­it­gestell­ten Soft­ware
zur Nutzung der Leis­tun­gen der Live­post einzuset­zen.

4.10. Soweit dem Auf­tragge­ber Soft­ware von Live­post über­lassen wird, oder dem Auf­tragge­ber deren Nutzung im Rah­men der
Leis­tungser­bringung ermöglicht wird, ste­ht dem Auf­tragge­ber das nich­tauss­chließliche, nicht über­trag­bare, nicht unter­l­izen­zier­bare, auf
die Laufzeit des Ver­trages beschränk­te Recht zu, diese in unverän­dert­er Form zu benutzen. Für die Nutzung von Soft­ware in einem
Net­zw­erk ist für jeden gle­ichzeit­i­gen Benutzer eine Lizenz erforder­lich. Bei Nutzung und Instal­la­tion von Soft­ware auf Einzel-PCs ist für
jeden PC eine Lizenz erforder­lich. Sofern keine geson­derte Vere­in­barung getrof­fen wird, wer­den dem Auf­tragge­ber keine weit­erge­hen­den
Rechte an über­lassen­er Soft­ware eingeräumt.

4.11. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Leis­tun­gen, die eine bes­timmte Bonität des Auf­tragge­bers voraus­set­zen und mit ein­er Prü­fung
der Bonität des Auf­tragge­bers ver­bun­den sind, gravierende Ver­schlechterun­gen sein­er Bonität hin­sichtlich sein­er Zahlungs­fähigkeit der
Live­post umge­hend bekan­nt zu geben.

4.12. Der Auf­tragge­ber ist damit ein­ver­standen, dass die Rech­nungsle­gung von Live­post auf elek­tro­n­is­chem Wege erfol­gt. Die Ausstel­lung
ein­er Papier­rech­nung kann von Live­post gegen zusät­zlich­es Ent­gelt ange­boten wer­den.

5. Leistungen der Livepost

5.1. Live­post wird die im Ver­trag mit seinen Anla­gen, ins­beson­dere der Leis­tungs­beschrei­bung, und im Einze­lauf­trag spez­i­fizierten
Leis­tun­gen gemäß den nach­fol­gen­den Regelun­gen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers erbrin­gen. Live­post ist berechtigt,
die Erfül­lung ihrer Leis­tungspflicht­en durch Erfül­lungs­ge­hil­fen ihrer Wahl wahrnehmen zu lassen. Live­post wird Störun­gen ihrer tech­nis­chen
Ein­rich­tun­gen im Rah­men ihrer Möglichkeit­en so schnell wie möglich beseit­i­gen. Von der Bear­beitung aus­geschlossen sind Dat­en und
Sendun­gen, die gegen ein geset­zlich­es oder behördlich­es Ver­bot ver­stoßen oder beson­dere Genehmi­gun­gen erfordern. Dies gilt
ins­beson­dere für Dat­en bzw. Inhalte, die einen volksver­het­zen­den, gewaltver­her­rlichen­den oder pornografis­chen Inhalt haben oder gemäß
Absatz 3.1 von der Beförderung aus­geschlossen sind. Der Auf­tragge­ber stellt Live­post dies­bezüglich von allen Ansprüchen Drit­ter frei. Die
Freis­tel­lung gilt für alle Ansprüche, die sich aus der Ver­let­zung der Rechte Drit­ter durch die zu ver­ar­bei­t­en­den Dat­en ergibt. Live­post ist
nicht verpflichtet, die ein­geliefer­ten Dat­en auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Voll­ständigkeit oder auf die Ein­hal­tung geset­zlich­er
Bes­tim­mungen zu über­prüfen.

5.2. Je nach Auf­trag schließt die Ver­ar­beitung ein­er Sendung durch Live­post die Ent­ge­gen­nahme der Dat­en, deren dig­i­tale Sig­nierung, den
Druck, die Kuvertierung, die Frankierung und die Zustel­lung der Sendung durch Über­gabe an einen Post­di­en­stleis­ter oder auch nur
einzelne dieser Leis­tun­gen oder Teile hier­von ein. Die Ein­hal­tung ein­er Liefer­frist oder eines Liefer­t­er­mins ist nur dann geschuldet, wenn
dies beson­ders vere­in­bart ist.

5.3. Die Zustel­lung ein­er Sendung erfol­gt grund­sät­zlich unter der auf der Sendung ange­bracht­en postal­is­chen oder elek­tro­n­is­chen
Anschrift, für deren Richtigkeit der Auf­tragge­ber ver­ant­wortlich ist. Die Zustel­lungs­be­din­gun­gen für den Post­weg wer­den vom
Post­di­en­stleis­ter vorgegeben.

5.4. Sendun­gen, die an den Post­di­en­stleis­ter übergeben wur­den, jedoch von diesem nicht zugestellt wer­den kön­nen, wer­den nach den
Beförderungs­bes­tim­mungen des Post­di­en­stleis­ters behan­delt. Es obliegt dem Auf­tragge­ber, sich vor Auswahl eines Post­di­en­stleis­ters über
dessen gültige Ver­sandbe­din­gun­gen zu informieren. Eben­so obliegt es dem Auf­tragge­ber, gegebe­nen­falls für einen Retouren­ver­merk auf
der Sendung zu sor­gen.

5.5. Live­post kann dem Auf­tragge­ber Soft­ware bere­it­stellen, die zur Nutzung der von Live­post ange­bote­nen Leis­tung benötigt wird.
Live­post informiert den Auf­tragge­ber schriftlich per E‑Mail, Brief oder über das Onlinepor­tal über neue Ver­sio­nen und Beson­der­heit­en im
Umgang der bere­it­gestell­ten Soft­ware, die der Auf­tragge­ber vor weit­er­er Inanspruch­nahme der Leis­tun­gen der Live­post zu beacht­en hat.
Es obliegt dem Auf­tragge­ber, stets die aktuelle Ver­sion der von Live­post bere­it­gestell­ten Soft­ware einzuset­zen.

5.6. Live­post behält sich das Recht vor, das Kon­to des Auf­tragge­bers zu deak­tivieren und die Annahme von Aufträ­gen zu ver­weigern, wenn
seit­ens Live­post der Ver­dacht beste­ht, dass

5.6.1. das Benutzerkon­to des Auf­tragge­bers miss­bräuch­lich ver­wen­det wird, oder

5.6.2. die Erteilung der Aufträge oder deren fehler­hafte Inhalte auf Fehler in der direkt oder indi­rekt an der Abwick­lung des Auf­trags
beteiligten Soft­ware bzw. tech­nis­chen Ein­rich­tung seit­ens des Auf­tragge­bers oder seit­ens Live­post zurück­zuführen sind.

5.7. Die tech­nis­chen Ein­rich­tun­gen von Live­post kön­nen im Zuge von Wartungs- oder Erweiterungsar­beit­en vor­rüberge­hend nicht
erre­ich­bar sein. Live­post wird für plan­bare Betrieb­sun­ter­brechun­gen einen Zeitraum wählen, der eine möglichst geringe Beein­träch­ti­gung
für den Auf­tragge­ber zur Folge hat und diese Unter­brechung nach Möglichkeit vorzeit­ig ankündi­gen.

5.8. Live­post bietet dem Auf­tragge­ber die Anliefer­ung eigen­er Kuverts, Brief­pa­piere und Beila­gen an. Für den Zeitraum der Lagerung fall­en
geson­derte Lagerkosten an. Eine bei Live­post gelagerte Druck­sorte kann im Onlinepor­tal vom Auf­tragge­ber aufgelöst wer­den, indem der
Lager­rest­be­stand entwed­er dem Auf­tragge­ber zuge­sendet wird oder der Rest­be­stand entsorgt wird. Im Falle der Zusendung sind sämtliche
Ver­pack­ungs- und Ver­sand­kosten vom Auf­tragge­ber zu tra­gen, im Falle der Entsorgung sind die Kosten der Entsorgung vom Auf­tragge­ber
zu tra­gen. In bei­den Fällen wer­den die Kosten dem Auf­tragge­ber im Vorhinein mit­geteilt. Um die tech­nis­che Ver­ar­beit­barkeit der vom
Auf­tragge­ber bere­it­gestell­ten Druck­sorten sicherzustellen, hat der Auf­tragge­ber die geforderte Anzahl an Muster­stück­en auf dem Post­weg
an Live­post zu über­mit­teln. Für diese über­mit­tel­ten Muster­stücke beste­ht für den Auf­tragge­ber kein Anspruch auf Retournierung oder
Ersatz, ins­beson­dere auch dann nicht, wenn aus der Prü­fung der Muster­stücke her­vorge­ht, dass diese nicht für die Ver­ar­beitung durch
Live­post geeignet ist. Live­post behält sich das Recht vor, die Anzahl der Druck­sorten, die Anliefer­menge sowie den max­i­malen
Lagerbe­stand ein­er Druck­sorte nach eigen­em Ermessen pro Auf­tragge­ber zu beschränken.

5.9. Für die automa­tion­s­gestützte Ver­ar­beitung von Brief­sendun­gen wer­den in reservierten Brief­bere­ichen gemäß Absatz 4.7 tech­nis­che Steuerze­ichen aufge­druckt.

5.10. Live­post haftet nicht für den Ver­lust von Doku­menten, die von Live­post dig­i­tal archiviert wer­den, dies gilt ins­beson­dere für die vom Auf­tragge­ber bere­it­gestell­ten oder dig­i­tal erstell­ten Doku­mente.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zur Durch­führung der Leis­tun­gen ist vom Auf­tragge­ber eine Vorauszahlung in Höhe des vollen ver­traglichen Ent­gelts zu erbrin­gen.
Die Zahlung erfol­gt per Abbuchung eines im Vorhinein aufge­lade­nen Guthabenkon­tos. Die Aufladung des Guthabenkon­tos kann mit­tels
der im Onlinepor­tal ange­bote­nen Zahlungsmit­tel erfol­gen. Mehrkosten für externe Zahlungsmit­tel (z.B. Pay­Pal oder Kred­itkarten-
Gebühren) wer­den im Zahlungs-Prozess ermit­telt und weit­ergegeben. Der aktuelle Guthaben­stand ist für den Auf­tragge­ber elek­tro­n­isch
ein­se­hbar. Ein Anspruch auf Rück­zahlung des eingezahlten und nicht ver­braucht­en Guthabens beste­ht nicht.

6.2. Als Höhe des ver­traglichen Ent­gelts für die Leis­tungser­bringung gilt auss­chließlich der dem Auf­tragge­ber unmit­tel­bar vor Absenden
des Ver­ar­beitungsauf­trags im elek­tro­n­is­chen Bestell­for­mu­lar angezeigte Betrag. Preis­in­for­ma­tio­nen auf der Web­seite haben lediglich
infor­ma­tiv­en Charak­ter und sind nicht als verbindlich anzuse­hen. Für Leis­tun­gen, deren Ent­gelte nicht vor Absenden des
Ver­ar­beitungsauf­trages angezeigt wer­den, wie etwa laufende Lagerkosten, gel­ten die geson­dert vere­in­barten Ent­gelte.

6.3. Rech­nun­gen von Live­post sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zzgl. der jew­eils aktuell gülti­gen Umsatzs­teuer, derzeit 20%, zur
Zahlung fäl­lig. Die Rech­nungsle­gung erfol­gt in der Regel am Ende des Kalen­der­monats in elek­tro­n­is­ch­er Form mit dig­i­taler Sig­natur im
PDF-For­mat. Die Über­mit­tlung ein­er Rech­nung in Papier­form auf dem Post­weg ist nicht vorge­se­hen.

6.4. Bei Stornierung von Zahlun­gen des Auf­tragge­bers, beispiel­sweise wegen man­gel­nder Kon­todeck­ung bei Kred­itkarten­zahlung, sind
vom Auf­tragge­ber sämtliche an Live­post von Drit­ten in Rech­nung gestell­ten Gebühren zu übernehmen. Zusät­zlich zu den Forderun­gen
Drit­ter ist eine Bear­beitungs­ge­bühr in Höhe von EUR 12,00 zu erstat­ten.

6.5. Bei ver­schulde­ter Nichtzahlung bin­nen 10 Kalen­derta­gen nach Erhalt der Rech­nung, kommt der Auf­tragge­ber mit der Zahlung in
Verzug. Im Falle eines Verzugs ist Live­post vor­be­haltlich der Gel­tend­machung eines weit­erge­hen­den Schadens berechtigt, vom
Auf­tragge­ber die Zahlung von Verzugszin­sen in Höhe von 8 Prozent­punk­ten über dem jew­eili­gen Basiszinssatz p.a. zu ver­lan­gen, abruf­bar
auf der Web­seite der Öster­re­ichis­chen Nation­al­bank www.oenb.at. Kommt der Auf­tragge­ber mit ein­er Zahlung in Verzug, ist Live­post nach
zweima­liger schriftlich­er Mah­nung berechtigt, sämtliche Ver­ar­beitungsleis­tun­gen ersat­z­los einzustellen und vom Ver­trag zurück­zutreten.
Das­selbe gilt für den Fall, dass ein Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz- oder gerichtlichen Ver­gle­ichsver­fahrens über das Ver­mö­gen des
Auf­tragge­bers gestellt wurde.

6.6. Die Aufrech­nung gegen Ansprüche von Live­post ist nur mit unbe­strit­te­nen oder recht­skräftig fest­gestell­ten Ansprüchen des
Auf­tragge­bers zuläs­sig, ein Zurück­be­hal­tungsrecht des Auf­tragge­bers ist aus­geschlossen. Von dieser Bes­tim­mung ausgenom­men sind
Kon­sumenten gemäß KSchG §6 Abs. 1 Z. 6, 7.

6.7. Ein­wen­dun­gen des Auf­tragge­bers auf Richtigkeit der in Rech­nung gestell­ten Ent­gelte sind sofort, spätestens jedoch bin­nen
30 Kalen­derta­gen nach Erhalt der Rech­nung schriftlich anzuzeigen. Erfol­gt keine Ein­wen­dung inner­halb dieser Frist, gilt die
Forderung als vom Auf­tragge­ber genehmigt. Für Kon­sumenten im Sinne des KSchG gilt, dass inner­halb von sechs Monat­en ab
Erhalt der Rech­nung Ein­wen­dun­gen gegen die Rech­nung jeden­falls gerichtlich gel­tend zu machen sind, da andern­falls die
entsprechende Forderung als anerkan­nt gilt und Ein­wen­dun­gen nicht mehr möglich sind.

6.8. Bei dem Pro­dukt „Cor­po­rate“ bietet Live­post ein Ver­rech­nungskon­to an, bei dem der Auf­tragge­ber die durchge­führten Leis­tun­gen im
Nach­hinein mit Ende der Abrech­nungspe­ri­ode, in der Regel am Monat­slet­zten, bezahlt. Dieses Pro­dukt wird auss­chließlich gewerblichen
Kun­den mit Sitz in Öster­re­ich ange­boten. Zur Nutzung des Pro­duk­tes „Cor­po­rate“ und zur Nutzung des Ver­rech­nungskon­tos wird eine
entsprechende Bonität des Auf­tragge­bers voraus­ge­set­zt. Die Bonität­sprü­fung wird bei einem von Live­post aus­gewählten Dien­stleis­ter in
Auf­trag gegeben. Live­post bew­ertet die Bonität des Auf­tragge­bers nach eigen­em Ermessen und auf Grund­lage des vor­liegen­den
Bonität­sre­ports und ist nicht verpflichtet, nähere Angaben über die Ergeb­nisse der Bonitäts­be­w­er­tung bekan­nt zu geben. Bei Min­derung
der voraus­ge­set­zten Bonität des Auf­tragge­bers kann Live­post die Annahme von weit­eren Aufträ­gen auch ohne weit­ere Begrün­dung
ablehnen.

7. Haftung

7.1. Der Auf­tragge­ber hat Män­gel der Leis­tun­gen von Live­post, soweit durch zumut­bare Unter­suchun­gen fest­stell­bar oder fest­gestellt,
unverzüglich schriftlich nach Ken­nt­nis­er­halt anzuzeigen. Sofern ein Man­gel der Leis­tung von Live­post, ist Live­post berechtigt,
Nacher­fül­lung nach ihrer Wahl durch Män­gelbe­sei­t­i­gung oder Neuher­stel­lung zu erbrin­gen. Schlägt die Nacher­fül­lung fehl, so kann der
Auf­tragge­ber vom Ver­trag zurück­treten oder das Ent­gelt her­ab­set­zen (min­dern).

7.2. Schadenser­satz kann nur unter den Voraus­set­zun­gen von Absatz 7.3 ver­langt wer­den. Schadenser­satzansprüche des Auf­tragge­bers,
gle­ich aus welchem Rechts­grund sowie seine Ansprüche auf Ersatz verge­blich­er Aufwen­dun­gen sind aus­geschlossen. Es sei denn, die
Schaden­sur­sache beruht auf ein­er grob fahrläs­si­gen oder vorsät­zlichen Pflichtver­let­zung oder auf ein­er grob fahrläs­si­gen Ver­let­zung
wesentlich­er Ver­tragspflicht­en (Kar­di­nalpflicht­en); let­zteren Falls ist die Haf­tung der Höhe nach auf den typ­is­cher­weise vorherse­hbaren
Schaden begren­zt.
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7.3. Live­post haftet für Schä­den, die auf eine Hand­lung oder Unter­las­sung zurück­zuführen sind, die Live­post oder ein­er ihrer Mitar­beit­er
vorsät­zlich oder leicht­fer­tig und in dem Bewusst­sein, dass ein Schaden mit Wahrschein­lichkeit ein­treten werde, began­gen hat. Für Schä­den,
die auf das Ver­hal­ten eines Mitar­beit­ers der Live­post zurück­zuführen sind, haftet Live­post in diesen Fällen nur, soweit diese Per­son in
Ausübung ihrer Ver­rich­tung gehan­delt hat.

7.4. Live­post haftet für Schä­den, die auf das Ver­hal­ten eines von Live­post mit der Zustel­lung der Sendung beauf­tragten Post­di­en­stleis­ters
zurück­zuführen sind, nur in dem Aus­maß, in dem der Post­di­en­stleis­ter in seinen jew­eili­gen AGB dafür haftet. Es obliegt dem Auf­tragge­ber,
sich vor Beauf­tra­gung von Live­post über die AGB des von ihm gewählten Post­di­en­stleis­ters, etwa auf dessen Web­seite, zu informieren.

7.5. Live­post haftet für Schä­den an Dat­en (z.B. Daten­ver­lust), die dem Auf­tragge­ber aus Ver­wen­dung von der Soft­ware entste­hen, die von
Live­post zur Nutzung von Leis­tun­gen zur Ver­fü­gung gestellt wird, auf den typ­is­chen Wieder­her­stel­lungsaufwand beschränkt, der bei
regelmäßiger und gefahrentsprechen­der Anfer­ti­gung von Sicherungskopi­en einge­treten wäre. Als Min­i­mum ein­er gefahrentsprechen­den
Anfer­ti­gung von Sicherungskopi­en gilt ein­mal täglich und ins­beson­dere zeitlich unmit­tel­bar vor Instal­la­tion oder Aktu­al­isierung (Update)
der Soft­ware.

7.6. Live­post haftet nicht für Schä­den, die auf­grund von miss­bräuch­lich­er Ver­wen­dung der elek­tro­n­is­chen Anmelde­dat­en des
Auf­tragge­bers durch Dritte entste­hen, wenn die miss­bräuch­liche Ver­wen­dung unter anderem dadurch ermöglicht wurde, dass vom
Auf­tragge­ber wesentliche Sicher­heits­maß­nah­men gemäß Punkt 4.5 nicht einge­hal­ten wur­den.

7.7. Im Übri­gen ist – vor­be­haltlich beson­der­er Vere­in­barun­gen – jegliche Haf­tung aus­geschlossen. Live­post haftet zudem nicht für Schä­den
im Zusam­men­hang mit Sendun­gen, die von der Ver­ar­beitung – wie in Absatz 3.1 beschrieben – aus­geschlossen sind oder die in son­stiger
Weise nicht den ver­traglichen Bedin­gun­gen entsprechen. Live­post ist auch von jed­er Haf­tung befre­it, soweit der Schaden auf Umstän­den
beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht ver­mei­den ließen und deren Fol­gen sie nicht abwen­den kon­nte (z. B. Streik, höhere Gewalt).

7.8. Die Haf­tung der Live­post wegen ein­er Abwe­ichung von vere­in­barten Pro­duk­tions- und Zustel­lkon­di­tio­nen für Sendun­gen, ist auf den
ein­fachen Betrag des Leis­tungsent­gelts begren­zt. Live­post ist auch hier von jed­er Haf­tung befre­it, soweit der Schaden auf Umstän­den
beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht ver­mei­den ließen und deren Fol­gen sie nicht abwen­den kon­nte (z. B. Streik, höhere Gewalt).

7.9. Der Auf­tragge­ber haftet für Schä­den aller Art, die Live­post und Drit­ten auf­grund ein­er Über­gabe von der von ein­er Ver­ar­beitung
aus­geschlosse­nen Sendun­gen gemäß Absatz 3 oder aus der Ver­let­zung sein­er Pflicht­en gemäß Absatz 4 entste­hen. Der Auf­tragge­ber stellt
insoweit Live­post von jeglichen Ansprüchen Drit­ter frei.

8. Datenschutz

8.1. Live­post ist im Rah­men der geset­zlichen Bes­tim­mungen und der ver­traglichen Vere­in­barun­gen berechtigt, die jew­eili­gen Dat­en zu sam­meln, zu spe­ich­ern und zu ver­ar­beit­en, die vom Auf­tragge­ber im Zusam­men­hang mit den Ver­ar­beitungsleis­tun­gen bere­it­gestellt wer­den. Eine unzuläs­sige Nutzung der Dat­en oder deren Weit­er­gabe an unbefugte Dritte ist aus­geschlossen.

8.2. Live­post bewahrt sämtliche vom Auf­tragge­ber über­mit­tel­ten Dat­en zumin­d­est solange auf, wie es für eine ord­nungs­gemäße und sorgfältige Durch­führung der vom Auf­tragge­ber in Auf­trag gegebe­nen Leis­tung notwendig erscheint.

9. Gutscheine

9.1. Gutschein­code und Gutscheinguthaben, zusam­men nach­fol­gend „Gutschein“, wer­den dem Auf­tragge­ber von Live­post zur Ver­fü­gung gestellt.

9.2. Gutscheine sind nur gültig für neue Kun­den von Live­post, die sich ord­nungs­gemäß auf der Inter­net­seite von Live­post reg­istri­eren. Jed­er neue Live­post-Kunde darf nur einen Gutschein ein­lösen. Gutscheine, die für beste­hende Kun­den von Live­post gültig sind, die noch keinen oder bere­its einen Gutschein von Live­post aktiviert haben, tra­gen entsprechende Ver­merke zu den Son­derbe­din­gun­gen am Gutschein selb­st.

9.3. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist unter Umstän­den zeitlich begren­zt. Dieser Gültigkeit­szeitraum ist auf dem Gutschein angegeben. Die Aktivierung des Gutschein­codes muss inner­halb des Gültigkeit­szeitraums erfol­gen, anderen­falls ver­fällt das Gutscheinguthaben.

9.4. Der Gutschein hat keinen Mark­twert, ist nicht über­trag­bar, ist nicht auf andere Forderun­gen anrechen­bar, darf nicht verkauft wer­den und ist nicht in bar ablös­bar. Auf den Gutschein und/oder die in dem Gutschein ver­sproch­ene Leis­tung beste­ht kein Recht­sanspruch. Der Gutschein kann von Live­post für ungültig erk­lärt und/oder die in dem Gutschein ver­sproch­ene Leis­tung ver­weigert wer­den, wenn gegen die Gutscheinbe­din­gun­gen und/oder die restlichen AGB ver­stoßen wird, oder der Gutschein in son­stiger Weise unzuläs­sig ver­wen­det wird.

10. Verjährung

10.1. Alle Ansprüche des Auf­tragge­bers im Gel­tungs­bere­ich dieser AGB ver­jähren grund­sät­zlich in einem Jahr. Unberührt davon bleiben
die geset­zlichen Gewährleis­tungsansprüche von Kon­sumenten im Sinne des KSchG.

10.2. Die Ver­jährung begin­nt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Leis­tung erbracht wurde, oder erbracht wer­den hätte sollen.

11. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)

11.1. Ein Rück­tritt durch den Auf­tragge­ber nach Über­gabe oder Ver­ar­beitungs­beauf­tra­gung der Sendung ist aus­geschlossen, da in der
Regel unmit­tel­bar nach der Beauf­tra­gung ein Pro­dukt nach Kun­den­spez­i­fika­tio­nen ange­fer­tigt wird. Für Kon­sumenten wird auf KSchG §5f
Z. 1 und 3 ver­wiesen.

11.2. Rück­trittsrecht (Wider­ruf­s­recht) gem § 4 Abs 1 FAGG für pri­vate Kun­den. Dieses Rück­trittsrecht gilt für Pri­vat-Per­so­n­en. Bei
Über­weisung stimmt der Anwen­der aus­drück­lich zu, dass noch vor Ablauf der son­st beste­hen­den Rück­tritts­frist (Wider­rufs­frist) mit der
Erfül­lung des Ver­trages begonnen wer­den kann. Der Anwen­der nimmt zur Ken­nt­nis, dass sein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht bei
vorzeit­igem Beginn der Dien­stleis­tung (vor Ablauf der son­st beste­hen­den Rücktrittsfrist/Widerrufsfrist erfol­gen­dem) erlis­cht. Das heißt,
wenn der Kunde sein Pre­Paid-Kon­to befüllt hat und einen Dien­stleis­tungs-Auf­trag zur Ver­ar­beitung erteilt (Abstel­lung eines Doku­mentes
zur postal­is­chen Ver­ar­beitung) ist der Ver­trag geschlossen und auf einem dauer­haften Daten­träger gespe­ichert. Damit ver­liert auch der
pri­vate Anwen­der sein Rück­trittsrecht (Wider­ruf­s­recht) gem. § 4 Abs 1 FAGG.

12. Sonstige Regelungen

12.1. Der Auf­tragge­ber kann Ansprüche gegen Live­post wed­er abtreten noch verpfän­den. Hier­von ausgenom­men sind Geld­forderun­gen.

12.2. Live­post ist berechtigt, die AGB, die Ent­gelte sowie die Ver­füg­barkeit und Kon­di­tio­nen von Leis­tun­gen jed­erzeit zu ändern. Diese
Änderun­gen wer­den dem Auf­tragge­ber schriftlich per E‑Mail, Brief oder im Onlinepor­tal bekan­nt gegeben. Sie gel­ten als angenom­men,
wenn der Auf­tragge­ber nicht bin­nen 14 Kalen­derta­gen nach Bekan­nt­gabe Wider­spruch erhebt. Im Zuge der Änderun­gen ste­ht bei­den
Ver­tragspart­nern das Recht zu, den Ver­trag zum Ter­min des Inkraft­tretens der Änderun­gen schriftlich per E‑Mail, Brief oder – soweit
möglich – im Onlinepor­tal zu kündi­gen.

12.3. Ver­tragsän­derun­gen und ‑ergänzun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­samkeit der Schrift­form.

12.4. Auss­chließlich­er Gerichts­stand für Rechtsstre­it­igkeit­en mit Unternehmern, juris­tis­chen Per­so­n­en des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Son­derver­mö­gen aus Verträ­gen, die dieser AGB unter­liegen, ist das für den Auf­trag­nehmer zuständi­ge Gericht.

12.5. Erfül­lung­sort für alle Geschäfte ist der Fir­men­stan­dort bzw. eine Nieder­las­sung.

12.6. Vertrags‑, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

12.7. Sollte eine Bes­tim­mung dieser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, so bleibt die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen dieser AGB
unberührt. Anstelle der unwirk­samen Bes­tim­mungen treten solche ein, die dem Sinn dieser AGB am ehesten Entsprechen.

12.8. Es gilt das Recht der Repub­lik Öster­re­ich.